Beratung von Klienten und deren Angehörigen

Wir helfen Ihnen gern mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung, ganz individuell nach Ihren Bedarf. Wir unterstützen bei Antragstellung rund um die Pflege, schulen Angehörige nach den individuellen Pflegebedürfnissen und vieles mehr.

Beratungseinsätze (nach § 37 Abs. 3 SGB XI)

Für uns ist die Sicherung der Pflege in der Häuslichkeit wichtig, somit führen wir die von der Pflegekasse vorgeschriebene Hausbesuche bei Pflegestufe I und II jedes halbe Jahr, bei Pflegestufe III vierteljährlich durch.

Unterstützung bei Überleitungspflege

Wir unterstützen durch Information und Beratung in Bezug auf eine weiterführende Versorgung, wenn eine zu pflegende Person aus einer stationären Einrichtung entlassen oder in eine überwiesen wird.

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